Verkehrswertgutachten werden in der Regel erstellt für:
unbebaute Grundstücke
* Agrarland (Land- und Forstwirtschaftliche Flächen)
* Rohbauland
* Bauerwartungsland
* Bauland
Wohnimmobilien
* freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser
* Reihenhäuser
* Doppelhaushälften
* Eigentumswohnungen und sonst. Teileigentum
* Erbbaurechtsgrdundstücke
* Wohnungseigentum im Erbbaurecht
* Teileigentum im Erbbaurecht
* Geschosswohnungsbauten
Renditeobjekte
* Geschäftshäuser (Mischnutzung: Einzelhandel / Büro)
* Wohn- und Geschäftshäuser
* Buroimmobilien
Sonstige
* Bauernhöfe (im Außenbereich)
* Spezialimmobilien (Industrieliegenschaften, Einzelhandelsimmobilien, Hotelimmobilien usw.)
* sonstige privilegierte Außenbereichsliegenschaften
Zwecke und ergänzende Leistungen:
* Marktwertermittlung bei Immobilienkauf bzw. –verkauf (nach §194 BauGB).
* Ermittlung des Verkehrswertes gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG.
* Beleihungswertermittlung (BelWertV).
* Prozessunterstützend bei der Bilanzierung nach IFRS.
* Grundbesitzbewertung für Erbfall und Schenkung.
* In Fällen von Ehescheidungen bzw. Vermögensauseinandersetzungen.
* Bewertung von Rechten und Belastungen an Grundstücken.
* Immobilienkauf- und Immobilienverkaufsberatung.
Beleihungswertermittlung
nach § 16 (PfandBG)
Wir ermitteln den Beleihungswert einer Liegenschaft, sei es Einfamilienhaus oder eine Wohnung nach den geltenden HypZert Grundlagen. Ein Beleihungswertgutachten, das wir für Sie erstellen, diehnt Ihnen also lediglich zur Feststellung des Deckungssatzes und somit der maximalen Beleihung des Objektes. Es stellt somit für Sie ein Information dar, die jedoch durchaus bei Verhandlungen mit dem Geldinstitut sinnvoll sein kann, sofern die Kreditlinie oder Ähnliches erörtert wird.
Die meisten Banken und Sparkassen lassen den Beleihungswert jedoch nicht von freien, nicht dem Geldinstitut angeschlossenen, Sachverständigen erstellen, sondern führen die Bewertung selbst durch.
Des Weiteren erstellen wir Mietwertgutachten
(Wohnraum oder Gewerberaum) um die ortsübliche Vergleichsmiete gem. §558 BGB oder die Marktmiete (Gewerbe) nachzuweisen. Benötigt werden derartige Gutachten für z.B. Miethöheauseinandersetzungen (gerichtlich und außergerichtlich)